Für Unternehmen mit eigener Finanzbuchhaltung

Nicht selten bekommen Steuerberater und Buchhaltungsbüros Buchhaltungen derer Mandanten vorgelegt, die zum einen fehlerhaft sind und zum anderen Dinge nicht berücksichtigen, die nun nicht mehr zu reparieren sind. Z. B. Führen eines Fahrtenbuchs, Anfordern von berichtigten Rechnungen (Eingangsrechnungen müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, sonst ist kein Vorsteuerabzug möglich, Gestaltungen bei Arbeitsverhältnissen mit nahen Angehörigen, Buch- und Belegnachweise bei ”EU-Sachverhalten”, etc. Wichtig ist auch, die “Weichen” eines Unternehmens in Steuerfragen frühzeitig zu stellen und Gestaltungsmöglichkeiten zu erkennen, agieren statt zu reagieren und auch Vorsorge für eine steuerliche Betriebsprüfung zu treffen.

Um die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen, z. B. die Aufzeichnungs- und Nachweispflichten zu erfüllen bieten wir Unternehmen, die selbst ihre Finanzbuchhaltung erstellen, folgende Schulungen bzw. Seminare an:

 

  • Grundzüge des Steuerrechts mit dem Schwerpunkt Umsatzsteuer
  • Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung
  • Vorbereitung des Jahresabschlusses – Gestaltungsspielräume nutzen


Diese Mitarbeiterschulungen erfolgen jeweils individuell auf die Bedürfnisse  des Unternehmens ausgerichtet. Alle Seminare können Sie auch unabhängig von einer Übertragung eines Mandats buchen. Herr Ralph Schmidt verfügt über langjährige Erfahrung als Dozent in der Steuerberater-Ausbildung an der Friedrichsdorfer Steuerfachschule in Kassel.

Teilnehmerzahl: ab 1 Personen
Kosten: ab 1.200 €/Tag (bitte fordern Sie ein individuelles Angebot an!)

Ansprechpartner: Ralph Schmidt
Info-Telefon: +49-921 – 150 34100
E-Mail Kontakt: info@steuerkanzlei-bayreuth.de