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TRIALOG.tv

sehen Sie hier die aktuelle Ausgabe

> Übertragung des Mandats

„Wie läuft ein Wechsel von einem Steuerberater zum anderen ab?”
Zur Übertragung des Mandats genügt in aller Regel eine Unterschrift von Ihnen. Den Rest erledigen wir. Wir kümmern uns auch um die  Übernahme der eletronischen Datenbestände des Vorberaters.

 

> Steuerberatergebühren

„Mit welchen Kosten und Gebühren muss ich rechnen?”
Die Vergütung des Steuerberaters ist in der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) geregelt. Wir orientieren uns dabei grundsätzlich an die Mindestgebühren (Steuererklärungen), bzw. Mittelgebühren (Lohn- und Finanzbuchhaltung, Gewinnermittlungen). Individuelle Vergütungsvereinbarungen sind möglich, soweit diese nach der StBGebV zulässig sind. Insbesondere kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden (§ 4 Abs. 4 StBVV).

 

> Kontakt mit den Finanzbehörden

„Wer hält den Kontakt zum Finanzamt? Wer ist deren Ansprechpartner?”
Bei erteilter Vollmacht werden sämtliche Verwaltungsakte an unsere Kanzlei bekanntgegeben und nach Prüfung an Sie weitergeleitet. Der telefonische und schriftliche Kontakt findet zwischen den Behörden und der Steuerkanzlei statt.

 

> Mobilität

„Was ist, wenn ich/wir Sie auch mal bei uns vor Ort brauchen?”
Selbstverständlich beraten wir Sie auch in ihrem Unternehmen oder begleiten Sie zu geschäftlichen Termin (z. B. Besprechungen beim Kreditinstitut).

 

> Betriebsprüfung

„Sind Sie auch Ansprechpartner bei anstehenden Betriebsprüfungen?”
Wir unterstützen sie bei steuerlichen Betriebsprüfungen: von der Zuverfügungstellung des elektronischen Datenbestands zu Beginn der Prüfung bis zur Schussbesprechung. Zuverlässig und kompetent.

 

Sie haben noch weitere offene Fragen? Zögern Sie nicht und schreiben Sie uns, oder rufen Sie uns an. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und helfen Ihnen weiter.